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Neue Förderung von Wärmepumpen:
Was ändert sich an der neuen Förderung von Wärmepumpen ab 21. Juli 2026?
Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro der Investitionskosten berücksichtigt. Bisher lag diese Grenze bei 30.000 Euro.
Der bisherige Effizienzbonus, beispielsweise für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, entfällt. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird angepasst und beträgt zunächst 16 Prozent.
Gleichzeitig wird der Einkommensbonus stärker gestaffelt:
- 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
- 30 Prozent bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 Prozent bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Die maximale Förderung beträgt grundsätzlich 70 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem entsprechend niedrigen Einkommen können künftig sogar bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden.
Beispielrechnung
Eine Wärmepumpe einschließlich Einbau und notwendiger Nebenarbeiten kostet insgesamt 30.000 Euro. Davon sind nach der neuen Regelung maximal 28.000 Euro förderfähig.
Angenommen, Sie nutzen das Haus selbst, Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 30.000 Euro und Sie erfüllen auch die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus:
- Grundförderung: 30 Prozent
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent
- Einkommensbonus: 40 Prozent
- Rechnerischer Fördersatz: 86 Prozent
- Begrenzung der Förderung: 80 Prozent
Damit erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu:
28.000 Euro × 80 Prozent = 22.400 Euro
Bei Gesamtkosten von 30.000 Euro verbleibt ein Eigenanteil von:
30.000 Euro – 22.400 Euro = 7.600 Euro
Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrem Einkommen, der vorhandenen Heizung, der Nutzung des Gebäudes und den technischen Voraussetzungen ab.
Was bleibt bestehen an der Förderung von Wärmepumpen?
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wärmepumpen gehören auch künftig zu den förderfähigen Heizsystemen.
Welche Übergangsregelung gilt bei der Förderung von Wärmepumpen?
Liegt Ihnen bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag – kurz BzA – vor, können Sie den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr zu den bisherigen Bedingungen stellen.
Bereits bewilligte Anträge bleiben von den Änderungen unberührt.
Wie hoch ist der mögliche Zuschuss zur Förderung von Wärmepumpen?
Der Bund der Energieverbraucher hat einen Rechner entwickelt, um Haushalten und Installationsbetrieben einen Überblick zu verschaffen, welche Förderung nach dem Neustart am 21. Juli möglich ist. Hier geht's zum Rechner: https://www.energieverbraucher.de/de/foerderung__3627/
Wer kann mich zur Wärmepumpenförderung beraten?
Wir beraten Sie zu Ihrer Wärmepumpenförderung persönlich!
Sie müssen sich nicht selbst durch die Förderbedingungen arbeiten. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen,
- welcher Fördersatz für Sie infrage kommt,
- welche Kosten förderfähig sind,
- welche Unterlagen benötigt werden und
- wann der Antrag gestellt werden muss.
Wir begleiten Sie von der Planung und Antragstellung bis zur Installation und Inbetriebnahme Ihrer neuen Wärmepumpe.
Sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Ansprechpartner: Tola Schäfer (Betriebsleiter), Tel: 04721 39610 0
